Voraussetzungen für den Beitritt in eine Private Krankenversicherung

Die Privaten Versicherungsunternehmen versichern abhängig von Geschlecht, Alter, Gesundheitszustand und den gewünschten Leistungen. In eine Private Krankenversicherung kann nur eintreten, wer nicht der Versicherungspflicht in einer Gesetzlichen Krankenversicherung unterliegt. Dies sind Beamte, teilweise Angestellte des öffentlichen Dienstes, Selbstständige, Freiberufler und Arbeitnehmer, die ein bestimmt hohes Einkommen haben. Das Einkommen von Angestellten muss über der so genannten Jahresarbeitsentgeltgrenze liegen. Die Versicherungspflichtgrenze für Angestellte liegt 2007 bei einem Jahreseinkommen von 47.770 Euro. Wer mehr verdient, darf in eine private Krankenversicherung wechseln. Ihr Gehalt muss allerdings schon drei Jahre vor dem Wechsel über der Einkommensgrenze liegen. Für Selbstständige, Beamte und Freiberufler gilt diese Grenze nicht.

Wer seinen Versicherungsschutz verloren hat, kann ab dem 01.07.2007 in die Krankenversicherung zurück, bei der er zuletzt versichert war. Egal ob diese Krankenversicherung eine gesetzliche oder private Versicherung war. Wenn Sie ohne Versicherungsschutz aus dem Ausland kommen, werden sie je nachdem ob sie Selbstständig oder Angestellter sind, der Privaten oder Gesetzlichen Krankenkasse zugeordnet. Durch diese Regelungen soll verhindert werden, dass Menschen keine Versicherung haben. Wer sich nicht privat versichern kann, hat die Möglichkeit, zusätzlich zur gesetzlichen Versicherung private Zusatzversicherungen abzuschließen.

Neu ist die Einführung des Basistarifs Privater Krankenversicherungen. Seit 01.07.2007 muss jede Private Krankenversicherung einen Standarttarif anbieten, der vergleichbar ist mit der gesetzlichen Versicherung. Jeder freiwillig gesetzlich Versicherte kann in diesen Standarttarif wechseln. Der Standarttarif wandelt sich a, 01.01.2009 in den Basistarif. Die Beiträge dieses Basistarifs dürfen nur nach Geschlecht und Alter ermittelt werden. Risikozuschläge für bestimmte Erkrankungen sind nicht erlaubt. Der Basisbeitrag darf nicht höher sein, als der Höchstbeitrag gesetzlicher Krankenversicherungen.

Man sollte es sich gut überlegen, wenn man in eine Private Krankenversicherung eintritt. Es ist nicht ganz einfach wieder in die Gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln. Die Gesetzliche Krankenkasse nimmt Sie nur wieder auf, wenn Sie Versicherungspflichtig werden, zum Beispiel, wenn Sie ihre Selbstständigkeit aufgeben und mindestens 12 Monate Angestellt sind. Sie müssen unter 55 Jahre alte sein und ihr Einkommen darf die Pflichtgrenze nicht überschreiten. Informieren Sie sich daher vor einem Wechsel ausführlich.