Unterschiede zwischen Privaten und Gesetzlichen Krankenversicherungen
Zunächst einmal ist die bevorzugte Behandlung von Privatpatienten ein deutlicher Vorteil. Privatversicherer erstatten für medizinische Leistungen höhere Sätze als gesetzliche Krankenkassen, dadurch resultiert die bessere Behandlung. Privatpatienten bekommen schneller Termine und werden öfter angenommen. Dies ist ein angenehmer Nebeneffekt einer Privaten Krankenversicherung.
Bei der gesetzlichen Versicherung, erfolgt die Behandlung durch niedergelassene Vertragsärzte mit Kassenzulassung. Bei der Privaten Krankenversicherung haben Patienten die freie Auswahl zu welchem Arzt sie gehen. Sie dürfen zwischen allen niedergelassenen Ärzten auswählen. Heilpraktiker werden von der gesetzlichen Kasse nicht bezahlt. Private Krankenversicherer übernehmen die Kosten meist.
Bei der Gesetzlichen Krankenversicherung betragen die Zuzahlungen für Arzneimittel 10 Prozent. Der versicherte muss mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro selbst zahlen. Zudem muss der versicherte bei jedem Arztbesuch eine Praxisgebühr von 10 Euro bezahlen. Privatversicherten werden alle notwendigen Medikamente bezahlt. Eine Praxisgebühr wird bei Privatpatienten nicht erhoben. Bei Hilfsmittel (Hörgeräte, Rollstühle ...) bezahlt die gesetzliche Krankenkasse gilt ebenfalls die 10 Prozent Regel. Die Private Versicherung zahlt Hilfsmittel zu 100 Prozent.
Die Gesetzliche Krankenversicherung zahlt bei Sehhilfen (Brillen, Kontaktlinsen) normalerweise nicht. Gezahlt wird nur bei Kindern, Jugendlichen bis 18 Jahren und sehr schwer Sehbeeinträchtigten Menschen. Die Private Krankenversicherung zahlt Brillengläser. Auch Leistungen wie Kunststoffgläser, entspiegelte Gläser, getönte Gläser werden bezahlt. Auch das Brillengestell wird von der Versicherung erstattet. Und auch Kontaktlinsen, weiche und harte, werden von privaten Krankenversicherungen bezahlt.
Bei einem Aufenthalt in einem Krankenhaus muss ein gesetzlich Versicherter 10 Euro pro Tag bezahlen. Er muss in das nächstgelegene Vertragskrankenhaus gehen. Auch für die Fahrt des Rettungsdienstes sind 10 Euro zu zahlen. Ein privat Versicherter kann sich aussuchen, in welches Krankenhaus er gehen möchte, er hat freie Krankenhauswahl. Zudem kann er eine Chefarztbehandlung wünschen. Der Versicherte kann entscheiden, in was für einem Zimmer er schlafen möchte. Er hat prinzipiell die Möglichkeit sich ein Einbett-Zimmer zu wünschen.
Wenn Sie einen Zahnersatz benötigen, zahlt die gesetzliche Krankenversicherung nicht. Sie müssen hier eine Zusatzversicherung abschließen. Die private Krankenversicherung übernimmt dagegen die Kosten. Auch hochwertige Materialien zahlt sie.
Auch die gesetzliche Krankenkasse zahlt ein Tagegeld bei Einkommensausfällen durch Krankheit. Allerdings erreicht dieses Tagegeld nicht die Höhe des Nettoeinkommens. Bei privaten Krankenversicherungen ist das Nettoeinkommen versicherbar. Dies geht auch ohne zeitliche Begrenzung.
Bei gesetzlichen Krankenkassen werden die Beiträge abhängig vom Bruttoeinkommen erhoben. Bei privaten Krankenkassen ist der Beitrag unabhängig vom Einkommen. Dies ist bei hohen Einkommen ein Vorteil, bei niedrigen Einkommen ein Nachteil.