Standarttarif
Immer wieder gibt es neue Gesetze, welche die Krankenversicherung betreffen. Dies führt oft zu Verwirrung. Als Versicherter ist es wichtig, sich gut über Änderungen zu informieren. Besonders in Umbruchzeiten sollte man so gut informiert sein, dass man den Versicherer darauf aufmerksam machen kann, wenn man von der Änderung betroffen ist.
Seit 01.07.2007 gibt es eine wesentliche Änderung bei Privaten Krankenversicherungen. Neu ist, dass jede Private Krankenversicherung seit 01.07.2007 einen so genannten Standarttarif anbieten muss. Dieser Tarif muss an den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung orientiert sein und brancheneinheitlich sein. Er soll Privatversicherten die Möglichkeit bieten, privat versichert zu bleiben, wenn sich das Einkommen verringert. Der Beitrag soll etwa dem Höchstbeitrag der gesetzlichen Versicherung entsprechen. Derzeit liegt der bei zirka 500 Euro. Er ist daher für eine Private Krankenversicherung relativ günstig. Allerdings bekommt man mit einer Standartversicherung auch nicht die gleichen Leistungen wie mit einer Vollversicherung. Es steht auch nicht jedem der Standarttarif zu. Er ist an bestimmte Bedingungen geknüpft. Wechseln kann zum Beispiel ein Versicherter, der älter als 55 Jahre ist und dessen Einkommen unter der Beitragsbemessungsgrenze liegt. Allerdings muss er davor mindestens 10 Jahre bei der Privaten Krankenkasse Mitglied sein. Ab 65 Jahren ist es Einkommensunabhängig, die 10 Jährige Mitgliedschaft ist allerdings auch hier Voraussetzung. Der Standarttarif ist allerdings auch nur eine Übergangslösung, er wird sehr bald vom Basistarif abgelöst, den wesentlich mehr Menschen nutzen können.
Geplant ist, dass der Standarttarif mit dem 01.01.2009 von einem Basistarif abgelöst wird. In diesen Basistarif sollen Versicherte problemlos wechseln können. Private Krankenversicherungen können dann die Aufnahme auch bei Vorerkrankungen nicht mehr ablehnen. Dies ist eine wesentliche Neuerung. Auch gesetzlich Versicherten soll der Basistarif offen stehen.