Private Krankenversicherung für Kinder

Wenn man Kinder bekommt, stellt sich erneut die Frage, für welche Versicherung man sich entscheidet. Bei der Privaten Krankenversicherung gibt es keine Familienversicherung. Bei der Gesetzlichen Krankenversicherung sind die Kinder mitversichert. Bei der Privaten Krankenversicherung muss für jedes Kind ein extra Beitrag gezahlt werden. Man sollte sich also beim Versicherungseintritt auch überlegen, ob man eine Familie plant.

Wenn die Eltern unterschiedlich versichert sind, können sie in manchen Fällen wählen, wie sie ihr Kind versichern möchten, gesetzlich oder auch privat. Allerdings wird das Kind normalerweise über den Elternteil versichert, der ein höheres Einkommen hat. Wenn also der besser verdienende Elternteil privat Versichert ist, werden die Kinder gewöhnlich auch privat Versichert.

Ein Kind muss nicht in der gleichen Privaten Krankenversicherung versichert werde, wie die Eltern. Manche Versicherungsunternehmen versichern Kinder auch alleine. Bei Kindern ist der Beitrag unabhängig vom Geschlecht. Für einen Jungen zahlt man den gleichen Beitragssatz wie für ein Mädchen. Es gibt auch Gesundheitsprüfungen bei Kindern, diese entfallen allerdings, wenn ein Neugeborenes in der Versicherung der Eltern versichert wird. Die Private Versicherung kann ein Neugeborenes nicht ablehnen, weil es ein erhöhtes Gesundheitsrisiko hat. So wird verhindert, dass es bei Neugeborenen Probleme mit dem Versicherungsschutz gibt, oder sie sogar Versicherungslos werden.

Wenn das Elternteil, über den das Kind versichert ist, Beihilfe berechtigt ist, dies ist zum Beispiel bei Beamten der Fall, ist auch das Kind Beihilfe berechtigt. Kinder erhalten eine Beihilfe von 80 Prozent. Die Krankenkasse muss also nur 20 Prozent der Kosten übernehmen. Die meisten Beamten nutzen dieses Angebot und versichern ihre Kinder über die Beihilfe und eine Private Krankenversicherung.