Geschichte der Privaten Krankenversicherung
Wer krank wird, hat jeher ein hohes Risiko zu verarmen. Kranke können nicht arbeiten und verdienen daher auch nichts. Dies war schon immer so. Früher hat sich im Idealfall sie Familie um den Kranken gekümmert. Familienangehörige zahlten die Kosten für den Arzt und die notwendigen Medikamente. Auch die Pflege der Kranken leistete die Familie meist selbst. Menschen ohne Familie verelendeten jedoch im Krankheitsfall.
Über familiär organisierten als erstes die Zünfte eine Art Krankenversicherung. Zünfte sind ständische Körperschaften von Handwerkern, die im Mittelalter gegründet wurden und bis ins 19. Jahrhundert bestehen blieben. Die Mitglieder der Zünfte zahlten vorsorglich Beiträge, welche im Krankheitsfall und im Alter verwendet wurden.
Mitte des 19. Jahrhunderts wurden dann die ersten Krankenkassen gegründet. Dieses erste Kassenwesen bezeichnet man als Hilfskassenwesen. Zuerst waren es nur Arbeiterversicherungen. Die Arbeiter mussten sich versichern, die Träger der Kassen waren Gemeinden und Betriebe. Die Personen, die in diese Hilfskassen nicht eintreten durften, da sie keine Arbeiter waren, gründeten aber schon bald eigene Kassen auf privatwirtschaftlicher Basis. Hier kann man bereits von der Geburt des Zweikassenwesens sprechen. Es wurde also bereits Mitte des 19. Jahrhunderts zwischen privater und öffentlicher Krankenversicherung unterschieden. Die Mitglieder der privaten Krankenkassen waren vor allem Lehrer, Geistliche und Beamte. Auch die selbstständigen Handwerker gründeten nach und nach private Versicherungen. Ab 1901 gab es ein Aufsichtsamt privater Versicherungen.
Nach dem Ersten Weltkrieg wurden die Ersatzkassen zu Trägern der gesetzlichen Krankenversicherung. Dies führte zu einer strikteren Trennung, alle sozialversicherungsfremden schieden aus und mussten sich privat versichern. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde die stabile Koexistenz privater Krankenkassen gesetzlich gewährleistet.