Beitragsrückerstattungen

Private Krankenkassen zahlen unter bestimmten Umständen bereits gezahlte Monatsbeiträge zurück, hier spricht man von der Beitragsrückerstattung. Da bei privaten Versicherungen die Verträge individuell gestaltet werden, ist auch die Höhe der Beitragsrückerstattung individuell im Vertrag festgehalten. Als Versicherungsnehmer sollte man sich gut erkundigen, ob der Vertrag Rückzahlung vorsieht. Grundsätzlich wird eine Rückerstattung gewährt, wenn der Versicherte über einen festgelegten Zeitraum keine Leistungen in Anspruch genommen hat, also wenn der Versicherte der Krankenkasse zwar viel gezahlt hat, aber davon nichts in Form von Leistungen zurückbekommen hat. Es gibt verschiedene Formen der Beitragsrückerstattung. Grundsätzlich spricht man von der erfolgabhängigen Beitragserstattung, der Pauschalleistung und dem Leistungsfreirabatt.

Manche Versicherungen bieten eine erfolgsabhängige Beitragerstattung an. Dies bedeutet, die Rückzahlung ist abhängig vom Erfolg des Unternehmens. Wenn das Unternehmen gewinn macht, zahlt sich das also direkt für den Versicherten aus. Man kann bis zu sechs Monatsbeiträge rückerstattet bekommen. Sie müssen sich genau informieren, ob die von Ihnen gewählte Versicherung diese freiwillige Rückerstattung anbietet.

Ein anderes System der Beitragsrückerstattung ist die Pauschalleistung. Bei Leistungsfreiheit erhält der Versicherte eine vertraglich festgelegte Pauschale als Rückzahlung. Diese Pauschale ist gestaffelt, sich erhöht sich mit Dauer der Leistungsfreiheit. Diese Rückerstattung ist völlig unabhängig vom Erfolg des Unternehmens. Man kann diese Pauschale gerichtlich einfordern, wenn sie im Vertrag festgehalten ist.

Des Weiteren gibt es einen Leistungsfreiheitsrabatt. Dies ist im Falle einer Leistungsfreiheit ein von Jahr zu Jahr steigender Rabatt. Der Rabatt kann bis zu 50 Prozent betragen. Auch dies ist eine vertraglich festgehaltene Rabattregelung, an die sich der Versicherer halten muss. Wenn der Versicherer sich weigert, kann der Rabatt eingefordert werden.