Beiträge
Die Beiträge sind bei Privaten Krankenversicherungen unabhängig vom Einkommen. Dies unterscheidet Private von Gesetzlichen Krankenversicherungen. Der Anfangsbeitrag richtet sich zunächst einmal nach dem Geschlecht des Zuversichernden. Frauentarife sind grundsätzlich höher, da Frauen eine höhere Lebenserwartung haben. Die Kosten für Schwangerschaftsvorsorge und Geburt weren allerdings ab dem 01.02.2008 auf Männer und Frauen verteilt. Das AGG, Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz schreibt dies vor.
Zudem hängt der zu zahlende Beitrag vom Eintrittsalter ab. Grundsätzlich gilt, je jünger der Einstieg, desto günstiger der Beitrag. Das Eintrittalter berechnet sich aus dem Jahr des Versicherungsbeginns minus das Geburtsjahr. Dies bedeutet, alle werden am 1. Januar einen Tag älter, ganz gleich, wann sie Geburtstag haben. Es ist daher vernünftig, möglichst früh in eine Private Krankenversicherung einzutreten.
Private Krankenversicherungen gleichen den Beitrag zudem an den Gesundheitszustand an, der Beitrag wird risikogerecht kalkuliert. Auch dies unterscheidet Private Krankenversicherungen von Gesetzlichen. Die Krankenkasse prüft, ob beim Antragssteller ein erhöhtes Risiko vorliegt. Ein erhöhtes Risiko besteht bei Menschen, die vor Versicherungsabschluss an einer Krankheit oder Beschwerden leiden und bei Menschen, bei denen Krankheiten wieder aufleben können. Daraus ergibt, Menschen mit Vorerkrankungen müssen einen Risikozuschlag zahlen. Dieser kann auf Antrag vom Versicherten geprüft und reduziert werden. Die Höhe des Risikozuschlags wird anhand der Krankheit und der Wahrscheinlichkeit, mit der die Krankheit behandlungsbedürftig wird, ausgerechnet.
Der Versicherte muss sich zudem auf eine Leistungsstaffelung einstellen. Dies bedeutet, das Versicherungsunternehmen behält sich vor, in den ersten Versicherungsjahren eine gestaffelte begrenzte Erstattung zu zahlen. Die ist zum Beispiel bei Zahnersatzleistungen oft der Fall.
Zudem können Private Krankenversicherungen die Diagnose bestimmter Vorerkrankungen ausschließen. Dies ist der so genannte Leistungsausschluss. Auch können Private Krankenversicherungen einen Antragssteller nur auf Grund seines Gesundheitszustandes ablehnen. Dies können gesetzliche Krankenkassen nicht. Allerdings müssen Private Krankenkassen Neugeborene von Vollversicherten Eltern versichern. Der Gesundheitszustand des Neugeborenen spielt dabei keine Rolle. Er muss unberücksichtigt bleiben.
Der Beitrag hängt natürlich auch davon ab, welche Leistungen man möchte. Wer zum Beispiel den Anspruch auf eine Chefarztbehandlung möchte, oder den Anspruch auf die Behandlung durch einen Heilpraktiker, muss einen höheren Tarif zahlen. Die Tarife werden individuell, je nach gewünschtem Leistungsspektrum erhoben.