Arten von Krankenversicherungen

Bei der Privaten Krankenversicherung unterscheidet man grundsätzlich verschiedene Arten, je nach Umfang der Versicherung. Es gibt die Vollversicherung, die Teilversicherung und die Zusatzversicherung. Bei einer Vollversicherung übernimmt die Private Krankenversicherung die gesamte Absicherung. Im Folgenden eine kurze Auflistung, was dies bedeutet. Es ist allerdings zu beachten, dass die Leistungen individuell zusammengestellt werden und von Anbieter zu Anbieter variieren. Eine Standart Vollversicherung könnte enthalten: die ambulante Versorgung durch Ärzte (evtl. auch durch Heilpraktiker). Versichert sind die Behandlungskosten, Medikamente und Vorsorgeuntersuchungen. Ebenfalls enthalten ist die stationäre Behandlung. Je nach Beitragshöhe mit Privatärztlicher Behandlung und Einbettzimmeranspruch. Erstattung für Zahnbehandlungen, Teilerstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie. Die Höhe der Teilerstattung richtet sich wieder nach der Höhe des Beitrags. Krankentagegeld bei Krankschreibungen, wenn keine Lohnfortzahlung durch den Arbeitgerber mehr gezahlt wird. Pflegeversicherungsgeld für die ambulante und stationäre Pflege. Krankenhaustagegeld, für jeden tag, den Sie im Krankenhausverbringen müssen und dadurch Zusatzkosten habe (Kinderbetreuung, Fahrkosten, Telefon usw.).

Bei einer Teilversicherung übernimmt die Private Krankenversicherung nur einen Teil der Absicherung, ein weiterer Teil übernimmt, zum Beispiel bei Beamten mit Anspruch auf Beihilfe, der Dienstherr. Beamte und bestimmte Angestellt im öffentlichen Dienst erhalten vom Dienstherr eine Beihilfe, deren Höhe je nach Familienstand variiert. Beamte erhalten 50 % Beihilfe. Beamte mit mindestens zwei Kindern, Ehepartner und Versorgungsempfänger erhalten 70 % Beihilfe. Die Kinder erhalten 80 % Beihilfe. Es bleibt also noch eine Versorgungslücke, diese wird durch eine Private Krankenversicherung geschlossen. Die Leistungen entsprechen im Endeffekt denen von Vollversicherten, nur, dass ein Teil der Kosten die Beihilfe übernimmt.

Die Zusatzversicherung ist eine private Versicherung, die Zusätzlich zur gesetzlichen Krankenversicherung abgeschlossen wird. So können Risiken abgesichert werden, die durch die gesetzliche Krankenversicherung nicht abgedeckt sind. Typische Zusatzversicherungen sind Auslandreisekrankenversicherung, Krankenhaustagegeld, Krankentagegeld und Zahnzusatzversicherungen.