Abrechnung
Bei Versicherten einer Privaten Krankenkasse wird anders abgerechnet, als bei Versicherten einer gesetzlichen Krankenkasse. Als privat Versicherter erhält man nach der ambulanten Behandlung direkt die Rechnung vom Arzt. Diese Rechnung muss dann bei der Versicherung eingereicht werden. Die Versicherung prüft die Rechnung und erstattet die Kosten.
Auch beim Kauf von Medikamenten, muss der Versicherte zuerst die Medikamente selbst zahlen. Dann kann die Rechnung eingereicht werden und wird nach einer Prüfung beglichen.
Bei Krankenhausaufenthalten gilt eine andere Regelung. Die Krankenhäuser reichen die Kosten normalerweise direkt bei der Versicherung ein. Der Versicherte muss nur seine Krankenversicherungskarte vorlegen. Er selbst erhält die Rechnung nicht.
Die Praxisgebühr von zehn Euro müssen Privatversicherte nicht zahlen. Diese Gebühr gilt nur für gesetzlich Versicherte. Die Praxisgebühr wurde eingeführt, um die Eigenverantwortung der Versicherten für ihre Gesundheit zu stärken. Zudem soll sie Selbstüberweisungen verringern. Auch entlastet die Praxisgebühr die Gesetzlichen Krankenversicherungen. Privat Versicherte sind davon nicht betroffen. In der Arztpraxis muss nur die Karte der Privaten Krankenversicherung gezeigt werden, dann wird die Praxisgebühr nicht erhoben. Dies ist sehr angenehm und ein großer Vorteil der Privaten Krankenversicherung.
Die Abrechnung bei Privaten Krankenversicherungen stellt einen Erhöhten Verwaltungsaufwand an den Versicherten dar. Zuerst muss die eintreffende Rechnung des Arztes überprüft und danach überwiesen werden. Danach muss dann ein Rückerstattungsantrag gestellt werden, die Rückerstattung muss dann wiederum geprüft werden. Gegebenen Falls muss mit der Versicherung verhandelt werden. Besonders in Haushalten mit Kindern oder Pflegebedürftigen ist der entstehende Verwaltungsaufwand nicht zu unterschätzen. Die sofortige Begleichung der Rechnung beim Arzt ist in Deutschland nicht möglich. In anderen Ländern kann man direkt per Bankkarte bezahlen.